Das kolumbianische Verfassungsgericht entschied am Freitag, dem 12. September, zugunsten der Schauspielerin Esperanza Gómez in einem Verfahren gegen das Unternehmen Meta. Die Entscheidung folgte auf die Entfernung der Instagram-Posts der Schauspielerin, die eine Debatte über die Grenzen der Social-Media-Moderation auslöste.
Das Gericht stellte fest, dass private Plattformen zwar die Autonomie haben, ihre eigenen Nutzungsregeln festzulegen, sie aber Grundrechte wie die Meinungsfreiheit nicht missachten dürfen. Das Urteil begründet die Rechtsprechung mit der Feststellung, dass Moderationsmaßnahmen verhältnismäßig und gerechtfertigt sein müssen.
Das Gericht ordnete die Wiederherstellung der gelöschten Beiträge an und ermahnte Meta zu seiner Verpflichtung, Transparenz im Moderationsprozess zu gewährleisten. Das Urteil wurde als Präzedenzfall gefeiert, der zukünftige Diskussionen über die Regulierung sozialer Medien in Kolumbien beeinflussen wird.
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